AGB Spins & More
Spins & More bietet Ausbildungen für angehende Pilotinnen und Piloten und Weiterbildungen für Pilotinnen und Piloten an. Außerdem gehören die Vercharterung von Luftfahrzeugen und Schnupperflüge zum Angebot. Angebote, Leistungen u. Lieferungen seitens Spins & More erfolgen auf Grund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn sie nicht formell vereinbart werden/wurden.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Spins & More und Kunden, wie im Einzelnen hier geregelt. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind für Einzelfälle gesondert zu vereinbaren.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den zwischen Spins & More und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist der Sitz von Spins & More, also das zuständige Gericht in 5020 Salzburg, Österreich. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Spins & More behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen oder bei Vorliegen von bestimmten Umständen Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu verlangen
Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
A. Allgemeines
1. Lieferbedingungen
Als Lieferzeiten gelten die beim Angebot angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut zu laufen und enden mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder am Lieferort staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse durch Vorabüberweisung
Geht die Zahlung nicht spätestens 14 Tage nach Versendung der Auftragsbestätigung bei Spins & More ein, so kann Spins & More ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und die Ware gegebenenfalls anderweitig verkaufen. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von Spins & More. Es handelt sich hierbei stets um Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte verrechnet.
3. Geltungsdauer und Allgemeines für Gutscheine
Die Geltungsdauer eines Gutscheins richtet sich nach der allgemeinen Verjährungsfrist ab Ausstellung des Gutscheins. Mit Ablauf der gemäß §§ 195, 199 BGB zu berechnenden 3-Jahresfrist ist die Einlösung des Gutscheins ausgeschlossen. Der Schnupperflug erfolgt an einem der Trainingsstandorte von Spins & More (Hosin/CZ, Vilshofen/D oder Schärding/AT). Andere Trainingsorte sind möglich, Spins & More kann sich aufgrund der organistorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht auf einen Ort festlegen.
Auch kurzfristige Änderungen der Einsatzorte sind möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainingsort besteht nicht. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Flugs liegt beim Piloten bzw. bei Spins & More ATO.
4. Umtausch von Gutscheinen
Solange ein konkreter Termin für die gemäß Gutschein zu erbringende Leistung noch nicht vereinbart ist, kann der Kunde auch eine andere als die im Gutschein bestimmte Leistung von Spins & More zu demselben Wert wie die im Gutschein bestimmte Leistung verlangen. Die Auszahlung oder Rückzahlung des Geldbetrages aus dem Gutschein kann nicht verlangt werden.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung von Spins & More richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
B. Lizenzen bei Vercharterung
Gemäß LFG § 116 und AL-Vermietungsbewilligungsbescheid dürfen LFZ nur an solche Personen vermietet werden, welche die zur Führung der betreffenden LFZ erforderlichen Zivilluftfahrerscheine besitzen. Darüber hinaus behält sich Spins & More vor, nur solche Personen eine Flugberechtigung zu erteilen bzw. LFZ zu vermieten, von denen auf Grund ihrer zu belegenden Flugerfahrung u. nachzuweisenden praktischen Fertigkeiten eine sichere und sachgemäße Flugdurchführung zu erwarten ist.
Flugberechtigungen werden für eine oder mehrere LFZ-Typen erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage entsprechender und gültiger Zivilluftfahrerscheine.
- Nachweis der Mindestflugpraxis gemäß Versicherungsbedingungen des jeweiligen Flugzeuges.
- Einweisung auf die LFZ-Type(n) und Einführung in den Vermietungsbetrieb durch einen von Spins & More bestimmten Checkpiloten.
- Freigabe durch den Checkpiloten.
C. Gastflüge
Das Mindestalter für die Teilnahme an Gastflügen beträgt 16 Jahre. Bei Minderjährigen muss die Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.
Die Mindestgröße für die Teilnahme beträgt 1,60 m. Gemäß Weight & Balance sind Teilnehmer mit einem Körpergewicht von über 90 kg inklusive Kleidung von der Teilnahme beim Flug mit der Super Decathlon ausgeschlossen. Über diese Gewichtsbeschränkung hinaus ist eine gute körperliche Konstitution Voraussetzung. Insoweit obliegt die Einschätzung den Verantwortlichen von Spins & More.
Die Leistung von Spins & More ist vor Antritt des Gastfluges zu bezahlen. Geht die Zahlung des Kunden nicht mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Flugtermin bei Spins & More ein, so hat Spins & More das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
D. Stornogebühr
Erfolgt die Stornierung eines Gastflugs oder Teilnahme an einem Acro Camp mehr als eine Woche vor dem vereinbarten Termin, so fallen keine Stornokosten an.
Geht die Stornierung in der Zeit vom 7. bis zum 2. Tag vor dem vereinbarten Termin bei Spins & More ein, so wird eine pauschale Stornogebühr von 50,- EUR fällig.
Geht die Stornierung erst am Tag vor dem vereinbarten Termin oder am ein, so ist der gebuchte Sprung voll zu bezahlen. Erfolgt die kurzfristige Absage des Kunden aus wichtigem Grund, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, entfällt die Stornogebühr.
Wird die Durchführung des Fluges von Spins & More abgelehnt, weil der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt und musste der Kunde die Nichteinhaltung der Teilnahmevoraussetzungen – insbesondere des Alters, der Mindestgröße und des maximalen Körpergewichts – erkennen, so wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 50,- EUR fällig. /Die Stornobedingungen für ADV UPRT FCL.745 A lauten: bei Absage 7-3 Tage vor Termin 25%, bis 2 Tage vor Termin 50 % und 1-0Tage vor Termin 100%.
Für den Fall, dass Spins & More einen vereinbarten Termin aus nicht von Spins & More zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann (beispielsweise witterungsbedingt oder etwa, weil kurzfristig das gebuchte Luftfahrzeug oder der Pilot ausfällt), so stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche jedweder Art zu.
E. Haftung
Die Teilnahme an Gastflügen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Missachtung der Anweisungen der Verantwortlichen und Mitarbeiter von Spins & More schließt die Haftung von Spins & More aus.
Spins & More haftet im Übrigen nicht für vom Kunden selbst verschuldete Unfälle sowie für solche, die auf das Verhalten Dritter zurückzuführen sind.
Der Kunde stellt – soweit gesetzlich zulässig – für den Fall eines Unfalls Spins & More sowie deren Mitarbeiter von der Haftung frei. Diese Freistellung gilt nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Spins & More, seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter, nicht für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Ausbildungsbetrieb. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von Spins & More, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Folgende Versicherungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen:
- Halterhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden
- Kasko und Unfallversicherung
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Empfohlen wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Ausbildung, Extra-Club und Haftung
Bei UPRT/Aerobatics Kursen und dem Eintritt in den Extra-Club werden zwischen Spins & More und den Kunden gesonderte Verträge geschlossen. Diese Vereinbarungen gehen den Regelungen der AGB vor.